§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der TriBorder Rental (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“) im Bereich der Vermietung von Ton-, Licht-, DJ-, PA-, Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie Zubehör.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich differenziert wird.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch Übergabe der Mietgegenstände.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§3 Mietdauer
(1) Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter bzw. an eine von ihm benannte Person.
(2) Die Mietdauer endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt.
(3) Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, eine Anschlussmiete gemäß Preisliste sowie ggf. Schadensersatz wegen Mietausfall zu verlangen.
§4 Mietpreise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Mietpreise.
(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, vor Mietbeginn oder bei Übergabe fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen.
§ 5 Kaution (Sicherheitsleistung) und Kautionslogik
- Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter vor Übergabe der Mietgegenstände eine Kaution (Sicherheitsleistung) zu verlangen. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust/Diebstahl, Wertminderung, fehlendem Zubehör, Reinigung, verspäteter Rückgabe, Verlängerungsmieten, Transport- und Bearbeitungskosten.
- Die Höhe der Kaution wird im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Mietvertrag und/oder im Webshop ausgewiesen. Der Vermieter kann zur Festlegung der Kaution eine staffelbasierte Kautionslogik verwenden, die sich insbesondere am Waren- bzw. Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, dem Umfang des Mietauftrags sowie an Risikofaktoren (z. B. Outdoor-Einsatz, unbeaufsichtigter Betrieb, Abholung ohne Lieferung/Techniker, Erstkunde) orientiert. Ein im Webshop automatisch vorgeschlagener Kautionsbetrag stellt eine Voreinschätzung dar.
- Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution im Einzelfall angemessen zu erhöhen oder zu reduzieren, wenn dies aufgrund der Umstände des Mietverhältnisses sachlich geboten ist (z. B. höherwertiges Equipment, besondere Einsatzbedingungen, erhöhte Diebstahl-/Beschädigungsgefahr, unklare Bonität, kurzfristige Buchung). Ein Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Kautionshöhe besteht nicht.
- Die Kaution ist, sofern nicht anders vereinbart, vor Übergabe der Mietgegenstände zu leisten (bar, Überweisung oder andere angebotene Zahlungsarten). Erfolgt die Kautionszahlung nicht rechtzeitig, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe zu verweigern; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
- Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe der Mietgegenstände wird die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet, spätestens jedoch nach Abschluss der erforderlichen Funktions- und Vollständigkeitsprüfung. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, soweit Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen. Der Vermieter kann berechtigte Forderungen mit der Kaution verrechnen; eine darüberhinausgehende Forderung bleibt möglich.
§7 Übergabe und Zustand der Mietgegenstände
(1) Die Mietgegenstände werden in funktionsfähigem, geprüftem Zustand übergeben.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel sofort anzuzeigen.
(3) Unterbleibt eine Anzeige, gelten die Mietgegenstände als ordnungsgemäß übergeben.
§8 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände:
sachgemäß und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden,
vor Überlastung, Feuchtigkeit, Diebstahl und Beschädigung zu schützen,
nicht an Dritte weiterzugeben oder unterzuvermieten.
(2) Der Mieter trägt die Verantwortung für:
fachgerechten Aufbau und Betrieb (sofern kein Techniker des Vermieters gestellt wird),
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Lärmschutz, Laserschutz, VDE, GEMA, Versammlungsstättenverordnung).
§9 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden, Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände ab Übergabe bis Rückgabe.
(2) Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(3) Reparatur-, Wiederbeschaffungs- und Wertminderungskosten trägt der Mieter, sofern der Schaden nicht durch normalen Verschleiß entstanden ist.
(4) Soweit für die jeweilige Buchung ein Equipment-Schutz wirksam vereinbart wurde, reduziert sich die Haftung des Mieters für Schäden am Mietgegenstand nach Maßgabe dieser AGB.
In diesem Fall beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 500,00 € netto je Schadensfall.
(5) Der Equipment-Schutz gilt insbesondere nicht bei:
- vorsätzlicher Schadensverursachung
- grob fahrlässigem Verhalten
- Diebstahl oder Verlust, insbesondere bei unzureichender Sicherung
- unbeaufsichtigtem Zurücklassen des Mietgegenstands
- Weitergabe oder Untervermietung an Dritte
- vertragswidriger Nutzung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Einsatzzwecks
- Schäden durch unsachgemäße Stromversorgung
- Schäden durch Witterungseinflüsse, sofern das Equipment nicht ausdrücklich dafür geeignet ist
In diesen Fällen haftet der Mieter nach den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB in voller Höhe.
§10 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
§11 Optionaler Equipment-Schutz
(1) Der Mieter hat die Möglichkeit, für die jeweilige Buchung optional einen Equipment-Schutz hinzuzubuchen.
(2) Die Gebühr für den Equipment-Schutz beträgt 10 % des Netto-Mietpreises der jeweiligen Buchung, sofern im Angebot, Warenkorb oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ausgewiesen ist.
(3) Der Equipment-Schutz gilt ausschließlich, wenn dieser vom Mieter ausdrücklich ausgewählt und von TriBorder Rental in der Buchungsbestätigung, dem Angebot oder der Rechnung ausgewiesen wurde.
(4) Ohne Equipment-Schutz haftet der Mieter im Schadenfall vollumfänglich.
(5) Der Equipment-Schutz stellt keine Versicherung im aufsichtsrechtlichen Sinne dar und begründet keinen Versicherungsvertrag. Vielmehr handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Haftungsreduzierung des Mieters nach Maßgabe dieser AGB.
§12 Rückgabe der Mietgegenstände
(1) Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
(2) Fehlendes oder beschädigtes Zubehör wird gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter die Geltendmachung weiterer Schäden vor.
§13 Stornierung / Rücktritt
(1) Stornierungen bedürfen der Schriftform.
(2) Bei Stornierung fallen folgende Kosten an:
bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
3–6 Tage vor Mietbeginn: 50 %
ab 48 Stunden vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100 %
§14 Datenschutz
(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
§15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der TriBorder Rental.
§16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.